In den letzten Jahren ist die Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnik rasant vorangeschritten und somit hat sich auch das Risiko für das informationelle Selbstbestimmungsrecht verschoben, deshalb sind diese Untersuchungen für die Entwicklung eines Zeit- und Risikogerechten Datenschutzes notwendig.
Die Risiken für die informationelle Selbstbestimmungen können durch den Einsatz von datenschutzfreundlichen Techniken minimiert werden. Es gibt mittlerweile schon Techniken die es dem Nutzer erlauben Datenspuren zu vermeiden. Er kann also anonym handeln. Dazu gehören der sogenannte Identity- Protector, der Einsatz von Pseudo- Anonymous- Servern und Mixmaster- Remailern usw.. Der Systemdatenschutz muss also um Konzepte des Selbstschutzes, die es dem Betroffenen erlauben anonym zu Handeln und durch Elemente des Technikgestaltungsrechts erweitert werden. Dies erfordert eine Revision und Ergänzung des bisherigen Datenschutzrechtes.
Die Konkretisierung von Gestaltungsvorschlägen aus rechtlichen Vorgaben, Verfassungs- und Rechtszielen, kann in einem mehrstufigen Prozess methodisch eingebunden und strukturiert werden. So können die Stufen z.B. aussehen:=20